SEC leitet überarbeitete Krypto-Verwahrregel ans Weiße Haus weiter – Hinweise auf Deregulierung
Die US-Börsenaufsicht SEC hat am Dienstag ihre Neufassung der Krypto-Verwahrregel an das Weiße Haus übermittelt. Der Regeltext ist bislang nicht öffentlich, die Einordnung im Verfahren liefert aber bereits ein klares Signal. Der Vorschlag mit dem Titel "Amendments to the Custody Rules" ging am 25. August beim Office of Management and Budget (OMB) ein. Er regelt, unter welchen Bedingungen Anlageberater Krypto-Vermögenswerte ihrer Kunden verwahren dürfen.
Im OMB-Register ist der Vorgang mit zwei Kennzeichnungen versehen. Zum einen gilt er als "economically significant" – das steht für Regelungen mit einem jährlichen wirtschaftlichen Effekt von mindestens 100 Mio. US-Dollar. Entscheidender ist die zweite Einstufung: Der Antrag ist unter Executive Order 14192 als "deregulatory" geführt. US-Präsident Donald Trump hatte die Verfügung im Januar 2025 unterzeichnet; sie verpflichtet Behörden, für jede neue Regel zehn bestehende zu streichen. Damit ist die Richtung dokumentiert, noch bevor Details bekannt sind: Die SEC zielt auf eine Lockerung der Pflichten zur Krypto-Verwahrung, nicht auf eine Verschärfung.
Aus der Kurzbeschreibung im Arbeitsprogramm gehen weitere Punkte hervor. Die SEC nennt Krypto-Assets ausdrücklich und plant für Oktober einen formellen Vorschlag – damit würde auch eine öffentliche Kommentierungsphase starten.
Der Kurswechsel baut sich seit zwei Jahren auf. Die derzeit geltende Regel zwingt Berater, Kundenvermögen bei einem "qualified custodian" zu parken, meist einer Bank oder einem Broker-Dealer. Viele dieser Häuser vermeiden Krypto, wodurch Beratern kaum eine regelkonforme Möglichkeit blieb, entsprechende Positionen zu halten. Ex-SEC-Chef Gary Gensler verfolgte 2023 mit der "Safeguarding Rule" den gegenteiligen Ansatz: Er wollte die Verwahrpflichten ausweiten, zudem prüfte sein Team Berater im Kontext der Verwahrung. Die SEC zog diesen Plan im Juni 2025 zurück.
Seitdem prägen Marktteilnehmer die Überarbeitung. Die Venture-Firma Andreessen Horowitz forderte eine Modernisierung der Krypto-Verwahrregeln. Im Dezember 2025 legten Anwälte von Delphi Ventures und Multicoin Capital der Behörde einen Verwahrrahmen vor. Darin wird gefordert, den Einsatz von Multisignatur- und Multiparty-Computation-(MPC)-Wallets zu ermöglichen. Beide Ansätze teilen die Kontrolle über Schlüssel auf, sodass keine einzelne Partei die Assets allein bewegen kann.
Die Einreichung zur Verwahrung folgt nur eine Woche auf einen weiteren Vorstoß der SEC: die vorgeschlagene "Regulation Crypto Assets", die die Token-Finanzierung regeln soll. Zusammen adressieren beide Initiativen zentrale Marktbereiche – Kapitalaufnahme und institutionelle Verwahrung. SEC-Vorsitzender Paul Atkins hatte in einer Erklärung vom 18. August betont: "As we continue the Commission's efforts to provide clarity for crypto markets, and as Congress works to establish a lasting regulatory framework, Regulation Crypto Assets seeks to provide … clear pathways to raise capital under the federal securities laws."
Im Kongress bleibt eine übergreifende Lösung blockiert. Das Repräsentantenhaus verabschiedete im Juli 2025 den Clarity Act 294134. Der Entwurf würde die Zuständigkeiten für Krypto zwischen SEC und Commodity Futures Trading Commission (CFTC) aufteilen. Seitdem liegt er im Senat und steht um den 15. September vor einer 60-Stimmen-Hürde; die Erfolgsaussichten gelten weiterhin als unsicher.
Die SEC wartet die Abstimmung nicht ab. Als Nächstes richten sich die Blicke darauf, wie lange das OMB die Regel im Prüfprozess hält – und welche Unternehmen in der Zwischenzeit Gesprächstermine anfragen, solange der Text noch unter Verschluss bleibt.