SEC gewährt Innovationsausnahme für Handel mit tokenisierten Aktien
KI-Marktzusammenfassung
Die vorübergehende "Innovation Exemption" der SEC erlaubt Handelsplätzen für tokenisierte Wertpapiere den Handel mit tokenisierten NMS-Aktien ohne Börsenregistrierung, ermöglicht erlaubnisbasierte AMMs und gewährt bestimmten Liquiditätsanbietern eine bedingte Dealer-Erleichterung. Dies ist eine wichtige regulatorische Brücke für den Onchain-Handel mit Aktien und könnte die institutionelle Beteiligung sowie den Ausbau der Infrastruktur beschleunigen. Das fünfjährige Auslaufen und das Verfahren zur Abgabe öffentlicher Stellungnahmen signalisieren einen aktiven Weg hin zu dauerhafteren Regeln und reduzieren die kurzfristige regulatorische Reibung.
Einflussstufe
● Hoch
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Die US-Börsenaufsicht Securities and Exchange Commission (SEC) hat am Donnerstag per Anordnung eine befristete, an Auflagen geknüpfte Ausnahmegenehmigung für Handelsplätze mit tokenisierten Wertpapieren erteilt. Diese Plattformen dürfen damit tokenisierte Aktien des National Market System (NMS) handeln, ohne sich als Börse registrieren zu müssen, teilte die Behörde in einer Pressemitteilung mit.
Die sogenannte "Innovation Exemption" richtet sich an "Tokenized Securities Venues" (TSVs). Sie erlaubt den Einsatz zulassungsbeschränkter automatisierter Market Maker (AMMs) und Liquiditätspools, um Käufer und Verkäufer von On-Chain-Aktientoken zusammenzuführen.
Nach der Anordnung stellt ein TSV einen oder mehrere AMM-Liquiditätspools für zugelassene Teilnehmer bereit und legt Kriterien fest, wer Zugang zum Handel in diesen Pools erhält. Die SEC betonte, die Auflagen seien so gestaltet, dass sie dem öffentlichen Interesse dienen und mit dem Anlegerschutz vereinbar bleiben.
Zusätzlich gewährt die SEC eine bedingte Ausnahme von der "Dealer"-Definition für Liquiditätsanbieter, die tokenisierte NMS-Aktien mit eigenem Kapital bereitstellen, etwa indem sie Kunden Kurse stellen oder Kapital binden.
Die Ausnahmen laufen fünf Jahre nach Veröffentlichung aus. Zugleich ruft die SEC vor der Veröffentlichung im Federal Register zu öffentlichen Stellungnahmen auf, unter anderem zu möglichen Anpassungen und weiteren Schritten.
SEC-Vorsitzender Paul S. Atkins sprach von einem bedeutenden Schritt im Rahmen der gesetzlichen Befugnisse der Behörde, um die US-Kapitalmärkte in das digitale Zeitalter zu führen und den On-Chain-Handel bestimmter tokenisierter Aktien über die "Innovation Exemption" zu ermöglichen. Die befristete Erleichterung gebe Unternehmen Raum, in einem zulassungsbeschränkten Umfeld zu operieren, während die Kommission über weitere Maßnahmen berate.
Jamie Selway, Direktor der SEC-Division Trading and Markets, nannte die Genehmigung einen wichtigen Meilenstein für die Arbeit der Behörde, die Kapitalmärkte für tokenisierte Wertpapiere zu öffnen.
Die Anordnung folgt wenige Tage, nachdem der Digital Asset Market Clarity Act im Senat ins Stocken geraten war, wodurch die SEC innerhalb ihrer bestehenden gesetzlichen Kompetenzen handeln muss. Sie knüpft zudem an den Ausbau institutioneller Infrastruktur für tokenisierte Aktien an, darunter die Arbeiten von ICE und tZERO zu tokenisierten Wertpapieren an der NYSE.
Die SEC erklärte, die eingehenden Stellungnahmen würden in die Entscheidung einfließen, ob weitere Regelsetzung erforderlich ist, um den On-Chain-Aktienhandel dauerhaft zu verankern.