Putin unterzeichnet Kryptoregulierung: Neue Regeln gelten ab 1. September
KI-Marktzusammenfassung
Russlands neuer Krypto-Regulierungsrahmen, der am 1. September in Kraft tritt, legalisiert den Börsenhandel unter Lizenzierung durch die Zentralbank, strenge Verwahrung über digitale Depots und Anlegerbeschränkungen für Privatanleger. Nur Kryptowährungen mit hoher Marktkapitalisierung (Beamte nennen BTC, ETH, USDT) würden für eine lokale Börsennotierung in Frage kommen, während Banken nach Ablauf der Übergangsfrist Befugnisse erhalten, Überweisungen an nicht lizenzierte Dienste zu blockieren. Die Regeln könnten die Onshore-Liquidität in Richtung regulierter Intermediäre verlagern und die Compliance-Reibungen erhöhen.
Einflussstufe
● Medium
Betroffene Assets
BTC/USDT+0.90%
AI-Einblick · BTC/USDTAI-Einblick
● Neutral
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In Russland treten zum 1. September neue Vorgaben für Krypto-Investoren, Börsen, Handelsplattformen und digitale Verwahrer in Kraft. Nichtprofessionelle Anleger – also Privatpersonen, die investieren wollen – dürfen Kryptowährungen handeln, allerdings erst nach Bestehen einer speziellen Eignungsprüfung und nur bis zu einem jährlichen Limit von 300.000 Rubel je Intermediär.
Der legale Handel soll ausschließlich über von der Zentralbank lizenzierte Börsen erfolgen. Verwahrung und Buchführung der Vermögenswerte werden digitalen Depositaren übertragen. Bestehende Verwahrer aus dem Wertpapiermarkt können diesen Status erhalten, sofern sie in das Sonderregister der Bank of Russia aufgenommen werden. Die Zentralbank hatte die Kriterien bereits festgelegt: Das Mindest-Stammkapital beträgt 50 Mio. Rubel, bei Betrieb mit ausländischen Systemen 100 Mio. Rubel. Für Settlement-Depositaren, die Transaktionsabwicklungen selbst durchführen, liegt die Anforderung bei 250 Mio. Rubel. Depositaren müssen sämtliche Transaktionen vollständig dokumentieren und Kunden auf verdächtige Transfers prüfen.
Broker und Asset-Management-Gesellschaften aus dem Aktienmarkt dürfen als Vermittler zwischen Börsen und Anlegern auftreten. Zusätzlich erhalten sie die Möglichkeit, russische Kunden bei der Nutzung ausländischer Krypto-Infrastruktur zu unterstützen.
Der Betrieb von Krypto-Börsen wird legal, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind: offizielle Registrierung sowie Einhaltung der von der Zentralbank vorgegebenen Kapitalanforderungen. Auf russischen Börsen dürfen nur Kryptowährungen mit hoher Marktkapitalisierung (mindestens 5 Billionen Rubel), ausreichender Liquidität und langer Kursgeschichte gehandelt werden. Nach Angaben von Wladimir Tschistjuchin, Erster Stellvertretender Gouverneur der Zentralbank, erfüllen Bitcoin, Ethereum und der Stablecoin USDT diese Kriterien. Stablecoins werden im Gesetzestext allerdings nicht ausdrücklich erwähnt.
Krypto-Transaktionen und die Aufbewahrung sollen in Russland nur über Custodial-Wallets erlaubt sein, bei denen die privaten Daten von der Börse oder einem anderen Dienst kontrolliert werden. Cold Wallets sind nur für Teilnehmer der Außenwirtschaft zugelassen.
Wechselstuben, die legal in Russland arbeiten wollen, gründen eine Selbstregulierungsorganisation (SRO) für Betreiber digitaler Währungen. Der Gründungskongress ist laut Sergey Khitrov, Organisator der Blockchain-Life-Konferenz, für den 1. September in Moskau geplant. Er zufolge kann sich jede Wechselstube ohne Mitgliedsbeitrag anschließen.
Bis zum 1. Juli 2027 gilt eine Übergangsphase, in der alle Beteiligten die erforderlichen Lizenzen erhalten sollen. Ab diesem Datum müssen sämtliche Krypto-Transaktionen in Russland ausschließlich über lizenzierte Intermediäre laufen; Banken dürfen Überweisungen an nicht autorisierte Krypto-Dienste blockieren. Ab dem 1. September 2027 greift zudem eine "48-Stunden-Cooling-off"-Regel für Krypto-Transfers zwischen Wallets und Fiat-Konten.
Schon vor der Unterzeichnung durch den Präsidenten hatte die Zentralbank mehrere Entwürfe zur Regulierung digitaler Vermögenswerte veröffentlicht. Geplant ist unter anderem, nichtprofessionellen Investoren den Handel mit Kryptowährungen auf Margin zu ermöglichen, also unter Einsatz von geliehenem Kapital.