Mt. Gox verlängert Frist für Gläubiger-Rückzahlungen bis Oktober 2027

Der Sanierungsverwalter von Mt. Gox hat die Frist für mehrere Kategorien von Gläubiger-Rückzahlungen um ein Jahr verlängert – vom 31. Oktober 2026 auf den 31. Oktober 2027 (japanische Standardzeit). Die gerichtlich genehmigte Änderung wurde am 16. Oktober bekannt gegeben. Gläubiger, die unter den betroffenen Kategorien noch auf Zahlungen warten, müssen sich damit auf einen späteren Abschlusstermin einstellen. Die Verlängerung betrifft die Basis-Rückzahlung, die vorzeitige Pauschal-Rückzahlung und die Zwischen-Rückzahlung, wie aus der Mitteilung des Sanierungsverwalters hervorgeht. Zuvor galt der 31. Oktober 2026 als Frist. Nach Angaben des Verwalters lag vor der Änderung die Genehmigung des Gerichts vor. Die Mitteilung setzt den 31. Oktober 2027 (japanische Standardzeit) als neue Frist für die drei Rückzahlungsarten fest. Viele Gläubiger haben noch keine Zahlung erhalten, weil sie erforderliche Verfahren nicht abgeschlossen haben oder bei der Abwicklung auf Probleme gestoßen sind. Die Verzögerung betrifft diese offenen Schritte auf Gläubigerseite sowie Ausführungsfragen – nicht eine neue Änderung der genehmigten Rückzahlungskategorien. Die Mitteilung nennt die revidierte Frist für Zahlungen, die bis zum früheren Termin im Oktober 2026 nicht abgeschlossen werden konnten. Wie viele Gläubiger noch betroffen sind und wann einzelne Abwicklungsprobleme gelöst werden, wird darin nicht quantifiziert. Wallets im Zusammenhang mit Mt. Gox hielten nach Daten von Arkham, auf die sich Decrypt beruft, am 20. Oktober rund 34.388 BTC. Der Gegenwert belief sich damals auf etwa 2,8 Milliarden US-Dollar. Die Schätzung gibt einen Überblick über die Bitcoin, die noch dem Mt. Gox-Auszahlungsprozess zugeordnet sind. Sie lässt jedoch keine Aussage darüber zu, wann eine bestimmte Gläubigerzahlung erfolgt oder wer sie erhält. Es ist die vierte Verlängerung um jeweils ein Jahr seit der ursprünglichen Rückzahlungsfrist vom 31. Oktober 2023, wie Cointelegraph berichtet. Der 31. Oktober 2027 ist nun der maßgebliche Abschlusstermin für die betroffenen Basis-, vorzeitigen Pauschal- und Zwischen-Rückzahlungen. Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken. Er ist nicht als Rechts-, Steuer-, Anlage- oder Finanzberatung oder sonstige Beratung gedacht und sollte nicht dafür verwendet werden.