Italien hebt Krypto-Kapitalertragsteuer ab 2026 auf 33% an

Krypto-Gewinne werden in Italien deutlich teurer. Das Haushaltsgesetz 2025 erhöht die Kapitalertragsteuer auf digitale Vermögenswerte von 26% auf 33% – gültig ab dem 1. Januar 2026. Zusätzlich streicht der Gesetzgeber den bisherigen jährlichen Freibetrag von 2.000 €, sodass künftig jeder Euro realisierter Gewinne steuerpflichtig ist. Die 33% gelten in Rom bereits als Kompromiss: In frühen Entwürfen stand zeitweise ein Satz von bis zu 42% im Raum, nahe an Italiens oberstem Einkommensteuersatz. Nach Verhandlungen blieb es bei 33% – ein Plus von rund 27% gegenüber dem bisherigen Satz. Gestaffelter Zeitplan der Reform Die Änderungen greifen in zwei Schritten. Der Wegfall des 2.000-€-Freibetrags startet bereits 2025. Damit werden ab 2025 sämtliche realisierten Gewinne aus Krypto-Assets unabhängig von der Höhe vollständig steuerpflichtig. Zum 1. Januar 2026 steigt dann der pauschale Ersatzsteuersatz von 26% auf 33%. Neu ist außerdem eine optionale Ersatzsteuer von 18%, mit der Anleger ihre Anschaffungskosten (Steuerbasis) für Krypto-Bestände zum 1. Januar 2025 anheben können. Praktisch bedeutet das: Wer Bitcoin etwa für 5.000 $ gekauft hat und bei einem Wert von 50.000 $ steht, kann die bislang nicht realisierten Wertsteigerungen mit 18% versteuern, um die Steuerbasis nach oben zu setzen. Das kann die spätere Steuerlast beim Verkauf reduzieren, wenn dann der Satz von 33% gilt. Für Erträge aus Staking, Mining oder Airdrops ist die Einordnung weniger eindeutig: Diese Gewinne können je nach Ausgestaltung als reguläres Einkommen besteuert werden – in Italien mit Sätzen von bis zu 43% – oder unter die neue pauschale Besteuerung von 33% fallen. Folgen für Anleger Unterm Strich bleibt Investoren weniger vom Gewinn. Ein Beispiel: Bei 10.000 € Gewinn wären unter dem alten System 2.080 € Steuer angefallen (26% auf 8.000 € nach Abzug des Freibetrags). Nach den neuen Regeln werden daraus 3.300 € Steuer. Das entspricht einem Anstieg der tatsächlich fälligen Steuer um 59%. Für Privatanleger dürfte der Wegfall des 2.000-€-Freibetrags die gravierendste Änderung sein. Bislang konnten kleinere Gewinne steuerfrei bleiben. Diese Entlastung entfällt. Wer etwa 500 € Gewinn erzielt, wird damit grundsätzlich genauso steuerpflichtig wie ein Profi mit großen Volumina. Die optionale 18%-Regel zur Anhebung der Steuerbasis eröffnet Langfrist-Investoren eine taktische Abwägung. Wer davon ausgeht, dass 33% eher die Untergrenze sind und spätere Regierungen weiter anheben könnten, könnte das Vorziehen der Besteuerung zu 18% als günstig ansehen. Auf europäischer Ebene verstärkt Italiens Schritt zudem das Mosaik nationaler Krypto-Steuerregime. Die EU-Verordnung Markets in CryptoAssets (MiCA) harmonisiert Marktregeln und Verbraucherschutz, nicht aber die Besteuerung, die weiterhin in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten bleibt.