El Salvador lockert Aufenthaltsregeln: Temporäre Residents mit 0% Steuer auf Auslands- und Bitcoin-Einkünfte

Nach Angaben von Mars Finance schärft El Salvador sein Einwanderungssystem weiter, um vermögende ausländische Fachkräfte und Kapital inklusive Familien anzuziehen. Mit Dekret Nr. 531, das am 31. März 2026 in Kraft tritt, sinkt die Mindestanwesenheit für temporäre Residents von bislang verpflichtenden neun Monaten pro Jahr auf 90 Tage pro Jahr. Die 90 Tage können am Stück oder verteilt erreicht werden. Adressiert werden vor allem Unternehmer, Investoren und Remote-Worker, die grenzüberschreitend flexibel bleiben müssen. Steuerlich positioniert sich das Land als einer der attraktivsten Standorte in Lateinamerika für Personen mit Einkünften aus dem Ausland. El Salvador nutzt ein Territorialsteuersystem: Besteuert werden grundsätzlich nur Einkünfte, die im Inland erzielt werden. Eine umfassende Einkommensteuerreform aus dem Jahr 2024 präzisierte zudem, dass sowohl Residents als auch Nicht-Residents von der Einkommensteuer auf sämtliche ausländischen Einkünfte befreit sind. Für Freelancer und ortsunabhängig arbeitende Erwerbstätige, etwa Content-Creator, Entwickler oder Unternehmer mit Einnahmen aus dem Ausland, bedeutet das einen Einkommensteuersatz von 0% in El Salvador auf diese Auslandsverdienste, ohne Einkommensobergrenze. Darüber hinaus werden Kapitalgewinne aus Bitcoin nach salvadorianischem Recht nicht besteuert. Vermögensteuer, Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer erhebt das Land ebenfalls nicht. Entscheidend ist in der Praxis, ob das jeweilige Heimatland diese Konstellation akzeptiert. Viele Staaten geben ihr Besteuerungsrecht gegenüber ihren Steuerinländern nur ungern auf und prüfen den steuerlichen Wohnsitz häufig streng und setzen ihn konsequent durch.