El Salvador lockert Einwanderungsregeln und stellt Auslands- sowie Bitcoin-Einkünfte steuerfrei
Laut BlockBeats treibt El Salvador den Umbau seines Einwanderungssystems voran, um vermögende Ausländer, Fachkräfte und Kapital – auch ganze Familien – anzuziehen. Mit Dekret Nr. 531, das zum 31. März 2026 in Kraft tritt, sinkt die Anwesenheitspflicht für befristet Aufenthaltsberechtigte von bislang neun Monaten pro Jahr auf nur noch 90 Tage pro Jahr. Diese können am Stück oder über das Jahr verteilt erbracht werden. Die Maßnahme richtet sich vor allem an Unternehmer, Investoren und Remote-Arbeitnehmer mit hoher grenzüberschreitender Mobilität.
Steuerlich setzt das Land auf ein in Lateinamerika besonders attraktives Modell: El Salvador erhebt im territorialen Steuersystem grundsätzlich nur auf im Inland erzielte Einkünfte Steuern. Eine umfassende Einkommensteuerreform aus dem Jahr 2024 stellte zudem klar, dass sowohl Steuerinländer als auch Nichtansässige auf ausländische Einkünfte keine Einkommensteuer zahlen. Für Freelancer und Remote-Arbeitende – etwa Content Creator, Entwickler oder Unternehmer mit Einnahmen aus dem Ausland – bedeutet das einen Einkommensteuersatz von 0% in El Salvador auf ihre Auslandseinnahmen, ohne betragsmäßige Obergrenze.
Zusätzlich werden nach geltendem Recht Kapitalgewinne im Zusammenhang mit Bitcoin nicht besteuert. Vermögens-, Erbschafts- und Schenkungssteuer erhebt El Salvador ebenfalls nicht. Entscheidend bleibt, ob und in welchem Umfang das Heimatland der betroffenen Person diese Konstellation anerkennt. Viele Staaten geben ihr Besteuerungsrecht gegenüber ihren Steuerinländern nicht leichtfertig auf und prüfen sowie durchsetzen die steuerliche Ansässigkeit häufig sehr strikt.