CFTC will Event-Kontrakte als Swaps einstufen – Sportwetten bleiben ausgenommen

Die US-Terminmarktaufsicht Commodity Futures Trading Commission (CFTC) hat am 9. Oktober zwei Maßnahmen angekündigt, um die föderale Regulierungsgrenze zwischen Prediction-Market-Kontrakten und klassischem Glücksspiel zu klären. Ein Vorschlag sieht vor, Sport- und andere Event-Kontrakte ausdrücklich in die Definition eines Swaps aufzunehmen, einer Kategorie von Finanzderivaten. Eine separate vorläufige Schlussregel (interim final rule) nimmt Sportwetten und Casinowetten von dieser Definition aus. Der Vorschlag zu Event-Kontrakten erfasst Sport, Politik, kulturelle Ereignisse und wetterabhängige Ergebnisse. CFTC-Vorsitzender Michael S. Selig erklärte, diese Produkte fielen unter die ausschließliche Zuständigkeit der Behörde nach dem Commodity Exchange Act. Nach Darstellung der CFTC ermöglichen Event-Kontrakte den Handel mit Ja- oder Nein-Positionen auf ein künftiges Ereignis bei feststehender Auszahlung, in der Regel 1 US-Dollar. Ihren Wert beziehen sie aus dem jeweiligen Ausgang; sie dienen der Risikoabsicherung oder der Spekulation. Die vorgeschlagene Einbeziehung ist noch nicht endgültig. Die CFTC nimmt Stellungnahmen binnen 30 Tagen nach Veröffentlichung des Vorschlags im Federal Register entgegen. Die Casinowetten-Regel schreibt nach Angaben der Behörde ihre langjährige Position fest, dass Sportwetten und Casinospiel-Produkte nicht unter die Swap-Definition fallen. Die Ausnahme tritt mit der Veröffentlichung im Federal Register unmittelbar in Kraft. Auch für die vorläufige Schlussregel gilt ein 30-tägiges Kommentierungsfenster ab diesem Zeitpunkt. Keine der beiden Ankündigungen nennt ein Datum für die Veröffentlichung im Federal Register. Der 9. Oktober ist damit weder Inkrafttretensdatum noch Frist für Stellungnahmen. Die föderale Einstufung lässt die separate Rechtsfrage offen, ob Bundesrecht staatliche Glücksspielgesetze verdrängt. In einer Entscheidung vom 25. September über Berufungen gegen einstweilige Verfügungen im Fall des Prediction-Market-Betreibers Kalshi befand das Sechste Berufungsgericht, Kalshi habe nicht dargelegt, dass seine Sport-Event-Kontrakte die gesetzliche Swap-Definition erfüllen. Hilfsweise urteilte das Gericht, selbst wenn es sich um Swaps handelte, verdränge der Commodity Exchange Act die Glücksspielgesetze von Ohio und Tennessee weder ausdrücklich noch implizit. Eine Swap-Einstufung löst Streitigkeiten über die Zuständigkeit der Bundesstaaten für Betreiber, die einen landesweiten Zugang anstreben, damit nicht zwangsläufig. Kritik an der Unterscheidung zwischen Event-Kontrakten und Glücksspielwetten kam von Better Markets. In einer Erklärung vom 9. Oktober argumentierte Benjamin Schiffrin, Direktor für Wertpapierpolitik bei Better Markets, Sport-Event-Kontrakte ermöglichten Sportwetten und sollten weiterhin den staatlichen Glücksspielgesetzen unterliegen.