BlackRock senkt Schwelle für In-Kind-Bitcoin-Tausch in IBIT auf 1 Mio. US-Dollar
BlackRock senkt die Mindestgröße für die Umwandlung von Bitcoin in Anteile seines iShares Bitcoin Trust (IBIT) über sogenannte In-Kind-Swaps deutlich. Wie Bloomberg am 25. August berichtet, fällt die Schwelle ab Juli 2026 von 25 Mio. US-Dollar auf 1 Mio. US-Dollar. Der Rückgang um 96% öffnet das Programm für einen wesentlich größeren Kreis vermögender Anleger und Institutionen.
Bloomberg zufolge passt BlackRock damit einen Mechanismus an, den auch Bitwise jüngst nachgeschärft hat: Dort wurde die In-Kind-Konvertierungsschwelle von 100 Mio. US-Dollar auf 3 Mio. US-Dollar reduziert.
Wichtig: Diese Schwellenwerte betreffen ausschließlich In-Kind-Schöpfungen und -Rücknahmen (Creations/Redemptions) über die autorisierten Teilnehmer (Authorized Participants) des Trusts. Sie sind nicht mit einem Mindestbetrag gleichzusetzen, der für den Kauf von IBIT-Anteilen an der Börse über einen Broker erforderlich wäre.
So funktionieren die Transaktionen
Bei der In-Kind-Schöpfung überträgt ein berechtigter Halter Bitcoin in die ETF-Struktur und erhält dafür IBIT-Anteile mit entsprechendem wirtschaftlichem Exposure. Dadurch entfällt der Zwischenschritt, Bitcoin gegen Cash zu verkaufen und anschließend ETF-Anteile zu kaufen. Direkt mit dem Trust kreieren oder zurückgeben dürfen nur Authorized Participants, etwa Broker, Trading Desks oder andere qualifizierte Intermediäre. Privatanleger handeln IBIT weiterhin wie jeden anderen ETF an der Nasdaq.
Volumen und Kennzahlen
Laut BlackRocks Digital-Assets-Team wurden über diesen In-Kind-Mechanismus inzwischen mehr als 5 Mrd. US-Dollar abgewickelt (nach rund 3 Mrd. US-Dollar im Oktober). Zum 25. August verwaltete IBIT netto rund 60,65 Mrd. US-Dollar. Die Sponsor-Gebühr liegt bei 0,25%. Pro Creation-Basket wurden etwa 22,65 BTC verwendet; der Korb hatte am selben Stichtag einen Gegenwert von rund 1,79 Mio. US-Dollar (der Basket-Wert schwankt mit dem Bitcoin-Preis).
Warum das relevant ist
In-Kind-Abwicklungen können Spreads reduzieren und verhindern, dass der Fonds bei Ausgabe oder Rücknahme von Anteilen laufend Spot-Bitcoin kaufen oder verkaufen muss. Das steigert die operative Effizienz. Zudem können sie einzelnen Haltern helfen, die Realisierung von Kapitalgewinnen hinauszuschieben, wenn Bitcoin in den Fonds übertragen wird, statt sie zu verkaufen und anschließend neu zu erwerben.
Ein solcher Steuereffekt ist allerdings weder automatisch noch überall gegeben. Er hängt von Jurisdiktion, rechtlicher Struktur und dem genutzten Intermediär ab. Die SEC hatte die Zulassung von In-Kind-Prozessen im Juli 2025 mit Effizienzargumenten begründet, nicht mit einer besonderen steuerlichen Behandlung.
Verwahrung: Abwägungen und Treiber der Nachfrage
Robbie Mitchnick, Head of Digital Assets bei BlackRock, verweist darauf, dass manche Halter nach öffentlichkeitswirksamen Hacks und anderen Sicherheitsvorfällen die Selbstverwahrung neu bewerten. ETFs nehmen Komplexität rund um Seed-Phrases und Private-Key-Management ab. Im Gegenzug geben Anleger die direkte Kontrolle über die Coins auf: IBIT-Anteile lassen sich nicht in die zugrunde liegenden Bitcoin auszahlen oder für Zahlungen verwenden.
Niedrigere Konvertierungsschwellen könnten diese Abwägung für große Halter attraktiver machen. Ob sich die Nutzung breiter durchsetzt, dürfte vor allem von Zugang über Intermediäre, Transaktionskosten, steuerlichen Ergebnissen und der Präferenz für regulierte, verwahrte Exposure gegenüber direktem Eigentum abhängen.
Fazit
Die niedrigere Einstiegsschwelle für In-Kind-Bitcoin-zu-ETF-Swaps baut eine praktische Hürde für große Halter ab und könnte Zuflüsse in Spot-Bitcoin-ETFs beschleunigen. An den grundlegenden Trade-offs bei Verwahrung, Kontrolle und Steuerfolgen ändert sich nichts. Wer eine Umwandlung erwägt, sollte Intermediäre und Steuerberater einbeziehen, um die Auswirkungen auf die eigene Situation zu prüfen.