Oberster Gerichtshof stärkt Hersteller von Unkrautvernichter Roundup

Der Oberste Gerichtshof der USA hat in einem 7-2-Urteil entschieden, dass Klagen vor bundesstaatlichen Gerichten wegen fehlender Krebswarnhinweise auf Roundup weitgehend ausgeschlossen sind, weil Bundesvorgaben keine entsprechende Kennzeichnung verlangen. Damit erhält Bayer Rückenwind im Streit um Tausende anhängige „Failure-to-warn“-Verfahren, nachdem die US-Umweltbehörde EPA einen Krebszusammenhang als unwahrscheinlich bewertet hat, wie die Associated Press berichtet. Der Konzern erklärte, das Urteil könne zur Abweisung zahlreicher Klagen führen; zugleich will Bayer an einem vorgeschlagenen Vergleich über 7.25 Milliarden Dollar festhalten. Bayer hat nach eigenen Angaben 16 Milliarden Dollar für die Beilegung von Verfahren zurückgestellt, während insgesamt rund 200,000 Roundup-bezogene Ansprüche geltend gemacht wurden, überwiegend von privaten Anwendern.