US-Aufsichtsbehörden: Banken können tokenisierte Wertpapiere wie traditionelle Assets behandeln – keine zusätzliche Eigenkapitalpflicht
US-Bankenaufsichtsbehörden haben klargestellt, dass Banken kein zusätzliches Eigenkapital vorhalten müssen, nur weil Wertpapiere tokenisiert und über Blockchain-Infrastruktur gehandelt werden, wie aus einer Leitlinie der Federal Reserve, der FDIC und des Office of the Comptroller of the Currency hervorgeht. Die Behörden erklärten, tokenisierte Wertpapiere, die denselben Basiswert wie traditionelle Instrumente repräsentieren, sollten unabhängig davon, ob sie auf genehmigten oder genehmigungsfreien Netzwerken laufen, identisch behandelt werden – dies gilt auch für Derivate auf solche tokenisierten Assets. Diese Haltung deckt sich mit der Auffassung der Securities and Exchange Commission, dass tokenisierte Wertpapiere unter bestehende Wertpapiergesetze fallen – eine Konsistenz, die nach Ansicht einiger Marktteilnehmer Banken ermutigen könnte, ihr Angebot an tokenisierten Produkten auszuweiten. Die Klarstellung erfolgt, während Daten von RWA.xyz zeigen, dass tokenisierte börsennotierte Aktien einen geschätzten Wert von 1,1 Milliarden US-Dollar erreicht haben, wobei zu den Emittenten große Vermögensverwalter wie Franklin Templeton und BlackRock sowie auf Krypto spezialisierte Firmen gehören, die insbesondere in Europa tokenisierte Anteile anbieten.