Uniswap erzielt vollständigen Gerichtssieg, Risley-Klage am 2. März 2026 mit Präjudiz abgewiesen

Am 2. März 2026 hat die US-Bundesrichterin Katherine Polk Failla alle verbleibenden Ansprüche in der Klage Risley v. Universal Navigation gegen Uniswap Labs und Gründer Hayden Adams endgültig abgewiesen, sodass die Kläger den Fall nicht erneut einreichen können. In dem Urteil heißt es, dass die Entwickler des Open-Source-Protokolls von Uniswap nicht für Betrugstoken haftbar gemacht werden können, die von anonymen Dritten erstellt und gehandelt wurden, nachdem entsprechende Bundeswertpapieransprüche bereits 2023 verworfen worden waren, wie aus der Entscheidung hervorgeht. Zusammen mit der Einstellung einer separaten SEC‑Untersuchung zu Uniswap Anfang 2025 markiert der Beschluss einen wichtigen Moment für den Umgang von Gerichten und Aufsichtsbehörden mit dezentralen Finanzsystemen, auch wenn Fachleute darauf hinweisen, dass künftige Regeln weiterhin auf zentralisierte Elemente wie Schnittstellen und Governance abzielen könnten.